Steuerrecht

Steuerrecht für Nichtansässige in Spanien

Unsere Steuerberater bieten Nichtansässigen mit Immobilien an der Costa Blanca Beratung im spanischen und internationalen Steuerrecht an und helfen ihnen dabei, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und ihre Steuerlast zu optimieren.

Steuerrecht

FÜR NICHT IN SPANIEN ANSÄSSIGE
PERSONEN

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien

Einkommensteuer für Nichtansässige in Spanien

Bei Savloir kümmern wir uns jedes Jahr um die Abgabe der Einkommensteuererklärung für Nichtansässige – sowohl bei Vorliegen einer Betriebsstätte als auch ohne Betriebsstätte. In unserer auf Steuerrecht für Nichtansässige spezialisierten Anwaltskanzlei helfen wir Ihnen dabei, Ihren Fall einzuschätzen, festzustellen, in welchem Land Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen, und zu klären, welche Steuern Sie in Spanien zu entrichten haben.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen verschiedenen Staaten bestehen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Bei diesen Abkommen handelt es sich um Vereinbarungen zwischen zwei Ländern, die eine Reihe von Steuerregelungen festlegen, damit natürliche oder juristische Personen nicht in zwei verschiedenen Ländern dieselbe Steuer entrichten müssen. Spanien hat mehr als 100 Abkommen mit anderen Ländern geschlossen. Wir bei Savloir prüfen Ihren Fall, um Ihnen die für Sie besten Optionen aufzuzeigen und die entsprechenden Formalitäten zu erledigen.

WERTSTEIGERUNG BEIM KAUF EINER IMMOBILIE

Es handelt sich um eine Steuer, die der Verkäufer beim Verkauf der Immobilie entrichten muss. Diese Steuer wird auf den Anstieg des Steuerwerts der Immobilie im Zeitraum zwischen dem Erwerb und dem Verkauf erhoben. Die Höhe dieser Steuer hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, in der sich die Immobilie befindet. Bei Savloir kümmern wir uns darum, diese Steuer vor dem Verkauf der Immobilie zu berechnen sowie die entsprechende Erklärung einzureichen und die Steuer zu begleichen.

PRÜFUNG DER IMMOBILIENWERTE und des Referenzwerts

Die Wertermittlung bei Immobilien ist ein Verfahren, mit dem der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufs ermittelt wird, falls Abweichungen vom tatsächlichen Wert bestehen, den die Behörden zugrunde legen. Derzeit gibt es den Referenzwert, der von den Behörden festgelegt wird und den Mindestwert darstellt, auf dessen Grundlage die Steuern für den Kauf zu entrichten sind, falls der vereinbarte Preis unter diesem Referenzwert liegt. Bei Savloir helfen wir Ihnen bei der Bewertung, Abwicklung und Einreichung dieser Überprüfung.

Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nichtansässige

Wenn Sie als Nichtansässiger in Spanien eine Erbschaft antreten, müssen Sie Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichten. Unsere Anwaltskanzlei ist auf Erbschaftsangelegenheiten spezialisiert und begleitet Sie während des gesamten Verfahrens sowie bei der Einreichung und Begleichung der fälligen Steuern.

STEUER AUF VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN UND URKUNDEN

Die ITP ist eine Steuer, die beim Kauf von Gebrauchtimmobilien erhoben wird, d. h. von Immobilien, die keine Neubauten sind. Transaktionen, die der Mehrwertsteuer, einer Hypothek oder einer Neubaumeldung unterliegen, unterliegen der Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte. Bei Savloir prüfen wir Ihren Fall, um festzustellen, welche Art von Steuer auf Sie zukommt.

Mehrwertsteuer bei Immobilientransaktionen

Die Mehrwertsteuer bei Immobilientransaktionen gilt für Transaktionen, die von Unternehmern oder Freiberuflern (im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit) getätigt werden. Bei Savloir übernehmen wir die Berechnung der Mehrwertsteuer bei Immobilientransaktionen für Unternehmen und Freiberufler.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Möchten Sie die Formalitäten für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie an der Costa Blanca in Spanien in die Wege leiten?

Füllen Sie das folgende Formular aus, und unser Immobilienanwalt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Kauf einer Immobilie an der Costa Blanca zu realisieren.

Die in diesem Formular erfassten Daten werden gespeichert, um Ihre Anfrage zu prüfen und Ihnen zu antworten. Die Daten werden für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gespeichert. Sie können auf Ihre Daten zugreifen, diese berichtigen, deren Löschung beantragen oder Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ausüben. Um diese Rechte auszuüben oder bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: info@savloir.com